Fortschritt auch für das kommunale Ehrenamt

Am Mittwoch wird im Düsseldorfer Landtag in erster Lesung über die Änderung der Gemeindeordnung debattiert.

Die NRW-Koalition will die Gemeindeordnung in drei wesentlichen Punkten modernisieren. Die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt wird bessert, die Attraktivität des Ehrenamtes wird gesteigert.

Künftig werden digitale beziehungsweise hybride Ausschuss- und Fraktionssitzungen ermöglicht. Ratssitzungen sollen hingegen weiterhin in Präsenz abgehalten werden. Lediglich in Not- und Katastrophenfällen können die Räte digital tagen. Damit wird dem Öffentlichkeitsgrundsatz Rechnung getragen.

Darüber hinaus passen wir den §45 GO, welcher die Entschädigung der Ratsmitglieder regelt, sprachlich an, um die Verständlichkeit zu verbessern. Heute wie auch in Zukunft gilt: Das Land gibt die Rahmenbedingungen vor, innerhalb welcher die Gemeinden die Entschädigung bestimmen können. Dabei ist uns Freie Demokraten besonders wichtig, dass die Entschädigungen auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden können.

Zudem ermöglichen wir den kommunalen Mandatsträgern bei kostspieligen Entscheidungen im Rat vorab ein Kurzgutachten in Auftrag zu geben, welches die Vor- und Nachteile verständlich und übersichtlich darstellt. Wir möchten, dass unsere Mandatsträger über alle notwendigen Informationen verfügen, um verantwortlich entscheiden zu können.

Den Link zum Gesetzentwurf finden sie hier.