Kleeblatt ist Zeichen der Solidarität zwischen Bundesländern

Der Landtag NRW hat heute einstimmig eine Änderung des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes beschlossen, die es ermöglicht Covid-Patientinnen und -Patienten aus anderen Bundesländern in NRW-Krankenhäusern aufzunehmen. Dazu erklären die Parlamentarischen Geschäftsführer Matthias Kerkhoff (CDU) und Henning Höne (FDP):

„Die Corona-Lage in fünf Bundesländern ist aktuell so angespannt, dass die regionalen Gesundheitssysteme an der Belastungsgrenze sind. Anders stellt sich die Lage in Nordrhein-Westfalen dar. Hier haben die Krankenhäuser derzeit noch ausreichend Kapazitäten, um Patientinnen und Patienten aus anderen Regionen die dringend benötigte Behandlung zukommen zu lassen. Die Länder Sachsen, Bayern, Thüringen, Brandenburg und Berlin haben um Hilfe gebeten. Dieser Bitte werden wir in Nordrhein-Westfalen selbstverständlich entsprechen. Wie gut die Solidarität zwischen den Bundesländern funktioniert, hat sich nicht zuletzt in der Flutkatastrophe gezeigt, als Helfer aus allen Teilen der Republik nicht gezögert haben, um die betroffenen Regionen zu unterstützen.

Mit der Aktivierung des so genannten Kleeblatts greift das Land in die Steuerung der Behandlungskapazitäten ein. Krankenhäuser müssen 10 Prozent ihrer Intensivbetten für Covid-Fälle vorhalten, zudem kann das Land anweisen, elektive Operationen zu verschieben. Dazu hat der Landtag heute § 15 Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes angepasst.

Das Kleeblatt wurde im Herbst 2020 entwickelt. Für die Umsetzung musste das Parlament das Infektionsschutzgesetz in seiner bisherigen Fassung ändern. Steuerungsmöglichkeiten hätten ansonsten nur bei Feststellung der pandemische Lage nationaler oder landesweiter Tragweite bestanden. Durch den heutigen Beschluss kann und wird Nordrhein-Westfalen jetzt Vorkehrungen treffen, damit Patientinnen und Patienten aus anderen Bundesländern schnell geholfen werden kann.

Unser Dank gilt auch der Opposition, die diesen Weg der Unterstützung zwischen den Bundesländern in einem verkürzten parlamentarischen Verfahren mitgeht. Damit zeigt der Landtag NRW, dass auch in der Pandemie unter großem Zeitdruck das Parlament arbeitsfähig ist.“