Henning Höne

Logo Henning Höne

Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt durch Digitalisierung

In der Pandemie mussten wir alle die Größe und Zahl unserer Zusammenkünfte reduzieren. Die Räte und Kreistage durften Entscheidungsvollmachten auf die Haupt- bzw. Kreisausschüsse delegieren. So blieb die kommunale Demokratie handlungsfähig, allerdings sind wichtige Sitzungen von Fachausschüssen ausgefallen.

In der Pandemie mussten wir alle die Größe und Zahl unserer Zusammenkünfte reduzieren. Die Räte und Kreistage durften Entscheidungsvollmachten auf die Haupt- bzw. Kreisausschüsse delegieren. So blieb die kommunale Demokratie handlungsfähig, allerdings sind wichtige Sitzungen von Fachausschüssen ausgefallen. Manche Themen wurden daher priorisiert, andere vertagt. Die Hochwasserkatastrophe hat zudem gezeigt, dass manche Gefahrenlagen auch eine Zusammenkunft der Hauptausschüsse verhindert, wenn etwa das Rathaus überflutet ist. Gleichzeitig haben wir alle die Möglichkeiten von Onlineformaten schätzen gelernt. In einigen Kommunen hat das Land bereits ein Pilotprojekt für digitale Ratssitzungen durchgeführt. Dadurch wurden Chancen und Risiken gleichermaßen deutlich.

Am 6. April 2022 haben wir Freie Demokraten gemeinsam mit den Christdemokraten auf Grundlage dieser Erfahrungen eine Änderung der Gemeindeordnung im nordrhein-westfälischen Landtag in zweiter Lesung beschlossen. Mit dieser Änderung möchten wir die Ratsarbeit modernisieren und hybride sowie digitale Formate rechtlich absichern. Die Änderungen sind ein echter Fortschritt für das kommunale Ehrenamt. Denn darin liegt ein großes Potenzial, um die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Ehrenamt zu erhöhen.

Konkret haben wir folgendes beschlossen:

  1. Räte, Kreistage und Bezirksvertretungen können künftig im Katastrophenfall digital tagen. Der Rat beschließt dies mit einer 2/3 Mehrheit. Der Beschluss gilt anschließend für zwei Monate. Für digitale Sitzungen gilt dann die Anwesenheitsfiktion, insofern gelten die bekannten Regeln zur Beschlussfähigkeit weiter. Die zu verwendende Software wird durch das Land lizensiert.
  2. Unabhängig von Katastrophenfällen können Kommunen ihren Ausschüssen hybride Sitzungen ermöglichen. Dafür müssen die Kommunen ihre Hauptsatzung anpassen. Die meisten Ausschüsse können dann mit einfacher Mehrheit beschließen, auch eine hybride Teilnahme zu erlauben. Davon ausgenommen sind die Pflichtausschüsse.

Folglich bleibt die Präsenzsitzung der Regelfall. Schließlich müssten die kommunalen Ehrenamtler während der Pandemie bereits erleben, wie schwer es ist, Kommunalpolitik auf Distanz zu machen. Insbesondere die Kommunalpolitik lebt doch von einer lebendigen Diskussionskultur und Gesprächen „am Rande des Plenums“ - wir alle, kennen das. Zudem müssen wir den Öffentlichkeitsgrundsatz beachten. Insbesondere die Kommunalen Spitzenverbände haben darauf hingewiesen: „Verkürzt gesagt, visualisiert die körperliche Präsenz das Amt als Kommunalvertreter und schafft somit Vertrauen und Authentizität“. 

Die Rede im Plenum zu diesem Thema finden Sie hier.